Üben Bezieher einer Altersvollrente eine Beschäftigung aus, werden sie vom Grundsatz her wie alle anderen Beschäftigten beurteilt. Allerdings sind in der Sozialversicherung einige Besonderheiten zu beachten.

Die nachfolgende Entscheidungshilfe bietet Ihnen eine erste versicherungsrechtliche Beurteilung. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei der BAHN-BKK.

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Hat der beschäftige Rentner/die beschäftigte Rentnerin die so genannte Regelaltersgrenze überschritten?

 
 

Stand: 01.01.2022

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Der Rechner dient lediglich als Arbeitshilfe, für eine rechtlich verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an die BAHN-BKK, kostenfreie Servicenummer 0800 22 46 255.