15.05.2019
Arbeitszeiten: Umfangreiche Erfassung nötig

Innerhalb der Europäischen Union ist es notwendig, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter vollständig erfassen. Sofern noch nicht geschehen, müssen die Mitgliedstaaten dazu nun entsprechende Regelungen erlassen. Diese Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14.05.2019 gefällt (EuGH – C-55/18).

In dem Fall klagte eine spanische Gewerkschaft dagegen, dass es in diesem Land nur vorgeschrieben ist, Überstunden zu erfassen. Dagegen ist es dort nicht gefordert, die eigentliche Arbeitszeit zu dokumentieren. Allerdings, so die Argumentation, könne man etwa Überstunden nur mit einem System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit richtig ermitteln.

Hierzu hat der EuGH nun entschieden, dass alle EU-Staaten ein System einrichten müssen, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Die Richter begründeten dies unter anderem damit, dass es nur so möglich sei, die Einhaltung der Höchstarbeitszeit zu gewähren. Gleiches gelte auch in Bezug auf die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten.

Auch in Deutschland ist es aktuell nicht vorgeschrieben, alle Arbeitszeiten zu erfassen. Ausnahmen gelten aber etwa rund um Minijobs sowie in einigen Branchen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Dementsprechend bleibt es nun abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber dieses Urteil umsetzen wird.

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