04.06.2019
Arbeitsschutz: Gefährdungsfaktoren im Blick behalten

Jeder Arbeitgeber, ob Kleinunternehmer oder Großbetrieb, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ein neues Angebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erleichtert den Überblick.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung in ihrem Internetangebot aktualisiert. Um Fachleute im Arbeitsschutz, die eine Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen, zu unterstützen, fasst eine neue Handlungshilfe mögliche Gefährdungen wie Lärm, Hitze oder Absturz in insgesamt elf Kategorien von Gefährdungsfaktoren wie beispielsweise mechanische Gefährdungen, Gefahrstoffe oder psychische Faktoren zusammen. Anhand der hinterlegten Informationen lassen sich die Arbeitsplätze überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen. Mit der Aktualisierung erhielten auch die Fachinformationen zu den Gefährdungsfaktoren eine umfassende Überarbeitung. Dabei wurden insbesondere die rechtlichen Bezüge angepasst.

Zudem lässt sich das Internetangebot durch seine PDF-on-Demand-Funktion komplett oder in Teilen ausdrucken.

Darüber hinaus enthält das Internetangebot der BAuA Grundlagen- und Expertenwissen rund um die Gefährdungsbeurteilung. Eine Datenbank ermöglicht über diverse Recherchemöglichkeiten den schnellen Zugang zu Handlungshilfen und Hintergrundinformationen.

Weitere Informationen

Die beschriebenen Informationen finden sich – ebenso wie die aktualisierte Handlungshilfe – online unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de.

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