13.08.2019
Illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gehen dem Fiskus jedes Jahr erhebliche Steuereinnahmen und Sozialabgaben verloren. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat Ende Juni 2019 den Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen.

Mit dem Gesetz, das am 18.07.2019 in Kraft getreten ist, werden die Kompetenzen und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erweitert, eine Arbeitseinheit der Zollverwaltung mit rund 7.000 Bediensteten in 113 Dienststellen.

Erweiterung der Befugnisse für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Hauptaufgabe der FKS ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und von illegalen Beschäftigungen. Allein in den vergangenen beiden Jahren hat die FKS bei ihren Prüfungen und Ermittlungen auf dem Gebiet der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung Verstöße mit einem Gesamtschaden von rund 1,8 Mrd. € aufgedeckt.

Überall dort, wo die FKS bisher an Grenzen gestoßen ist, erhält sie nun neue Prüf- und Ermittlungsmöglichkeiten im Kampf gegen illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch. Damit sie diese erweiterten Möglichkeiten wahrnehmen kann, sollen für die FKS perspektivisch rund neue 3.500 Stellen geschaffen werden. Zudem wird der Datenaustausch zwischen der FKS und den übrigen beteiligten Behörden, insbesondere den Jobcentern und Familienkassen, den Finanzämtern sowie den Strafverfolgungsbehörden und Polizeivollzugsbehörden verbessert.

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