09.04.2020
Coronavirus: BDA-Informationen für Unternehmen

Corona stellt uns alle vor gewaltige Herausforderungen. Betroffen ist in besonderer Weise das Arbeitsleben. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat für den Umgang mit Corona einen Pandemie-Leitfaden entwickelt, der die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen beantwortet.

CoVid 19 (besser bekannt als Corona-Virus) stellt Staaten und Gesellschaften vor große Herausforderungen. In einer globalisierten Welt, in der ein Austausch von Gütern wie auch die vielfach notwendige Reisetätigkeit von Menschen eine Selbstverständlichkeit sind, lässt sich fast mit naturwissenschaftlicher Sicherheit absehen, dass die Ausbreitung eines solchen nicht unmittelbar im Keim erstickten Virus´, sobald er seine „Ausgangsregion“ überschritten hat, auch weltweit kaum zu stoppen sein wird. Dass dies Auswirkungen auf die Wirtschaftsbeziehungen haben muss, ist ebenfalls unausweichlich. Flugzeuge und Schiffe, die wichtige Produkte aus und in die Volksrepublik China transportieren, sind davon betroffen, ebenso ist der Zufluss von für Produktionsvorgänge zwingend notwendigen Zusatzlieferungen aus den Regionen unterbrochen.

Die Unterbrechung dieser Lieferketten wirkt sich schon heute auf die Produktionsprozesse aus. Bereits der erste Fall einer Übertragung von Mensch zu Mensch in Deutschland zeigte, dass der unternehmensübergreifende intensive Personalaustausch ebenfalls Risiken bergen kann. Damit kann auch das Zusammenarbeiten in den Betrieben gestört werden. An das Arbeitsrecht stellen sich dadurch vielfältige Fragen.

Zum einen muss geklärt werden, ob Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckungen den Einsatz im Betrieb ablehnen und damit auch Ansteckungsgefahren z. B. durch öffentliche Verkehrsmittel vermeiden dürfen. Zum anderen muss auch geklärt werden, wie die Arbeit organisiert wird, wenn in einem Betrieb viele Mitarbeiter durch den Virus infiziert sind – selbst wenn die Infektion nicht bei allen zu schwerwiegenden Symptomen führt. Vor allem aber bedarf es der Klärung, wie eine innerbetriebliche Ausbreitung des Virus verhindert, zumindest aber eingedämmt werden kann.

Für den Fall, dass ganze Betriebe betroffen werden, bietet es sich an, in Regelungsabreden oder Betriebsvereinbarungen Maßnahmen vorzubereiten, die dem Virus nachhaltig und erfolgreich entgegenwirken können. Hierzu müssen Arbeitsverträge ausgelegt, vielleicht ergänzt und Betriebsvereinbarungen überdacht und ggf. sogar neu geschlossen werden. Um dies zu unterstützen, hat die BDA ihren Pandemie-Leitfaden umfassend überarbeitet und bereits im Januar eine erste Auflage an ihre Mitglieder versendet. Mittlerweile ist er in dritter Auflage erschienen.

Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie – Leitfaden der BDA

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