Nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer verdienen oft weniger als ihre einheimischen Kollegen. Mit einer Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie soll sich das ändern.
Erhalten aus dem EU-Ausland entsandte Beschäftigte für ihre Tätigkeit weniger Lohn als die lokalen Kolleginnen und Kollegen, verzerrt das den Wettbewerb und kann zu Lohndumping führen. Um innerhalb der EU ein gewisses Maß an Einheitlichkeit zu ermöglichen, gibt es daher die sogenannte Entsenderichtlinie. Durch deren Neuregelung sollen ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig stärker als bislang von den in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen profitieren.
Was verändert sich durch die Neuregelung?
Stand der Gesetzgebung
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie bereits beschlossen. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat ihre Zustimmung erteilen; gelten sollen die Neuregelungen dann ab dem 30. Juli 2020.
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