Nach der Aufhebung einer Reihe von Kontaktbeschränkungen in den vergangenen Wochen haben die Rentenversicherungsträger beschlossen, ab dem 2. Juni 2020 wieder Betriebsprüfungen vor Ort durchzuführen. Vorrangig werden dabei Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten und Steuerberater angesprochen.
Die Prüferinnen und Prüfer werden in jedem Fall zunächst telefonisch mit dem Arbeitgeber oder Steuerberater Kontakt aufnehmen. Abgesehen von einer möglichen Terminabsprache geht es dabei darum,
Wünschen Arbeitgeber oder Steuerberater eine corona-bedingte Verschiebung der Prüfung, wird dem in aller Regel entsprochen.
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