Die Bundesregierung hat schnelle und zielgerichtete Verbesserungen im Steuerrecht beschlossen, die Beschäftigte und Unternehmen unterstützen. So soll der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie auf 7 Prozent sinken und es sind Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld vorgesehen. Der Bundestag hat dem Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) nun zugestimmt.
Wichtiges Ziel der Bundesregierung bleibt es, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern. Daran orientiert sich auch die Steuerpolitik. Die Bundesregierung hat deshalb das Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Es soll dabei helfen, die besonders von der Pandemie Betroffenen steuerlich zu entlasten und die Liquidität von Unternehmen zu verbessern.
Unter anderem wurden diese Regelungen getroffen:
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