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Stand: 01.01.2024

*Seit dem 01.07.2023 liegt der Pflegeversicherungsbeitrag für Mitglieder mit einem Kind (unabhängig von dessen Alter) bei 3,4 %. Vom 2. bis zum 5. Kind wird der vom Mitglied zu tragende Beitragsanteil bis zum 25. Lebensjahr des Kindes bzw. der Kinder um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind abgesenkt. Für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres gilt ein Beitragssatz von 4,0 %. Der hier enthaltene Beitragszuschlag von 0,6 Prozent ist von ihnen allein zu tragen. Für kinderlose Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren sind, entfällt der Beitragszuschlag. Eine weitere Ausnahme von der paritätischen Finanzierung der Pflegeversicherung gibt es im Bundesland Sachsen. Hier tragen die Arbeitnehmer einen Beitrag in Höhe von 1,0 Prozent allein. Der verbleibende Teil (mit Ausnahme des Zuschlags für Kinderlose) wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen.

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