Zuzahlungsrechner

Schritt 2:
Bürgergeld-/Sozialgeldempfänger: nein
 
Abzugsbeträge:0,00 €
Maßgebliche Bruttoeinnahmen zur Ermittlung der Belastungsgrenze:0,00 €
Meine jährliche Belastungsgrenze (2%) beträgt:0,00 €


Die Zuzahlungen auf einen Blick:

Hier die Zuzahlungen, die für das Erreichen der Belastungsgrenze und eine evtl. Befreiung berücksichtigt werden:

Häusliche Krankenpflege

Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten pro Tag sowie 10 € je Verordnung, begrenzt auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr.

Hinweis:
Die Zuzahlung entfällt für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.



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Der Rechner dient lediglich als Arbeitshilfe, für eine eventuelle Befreiung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.