Zuzahlungsrechner

Schritt 2:
Bürgergeld-/Sozialgeldempfänger: nein
 
Abzugsbeträge:0,00 €
Maßgebliche Bruttoeinnahmen zur Ermittlung der Belastungsgrenze:0,00 €
Meine jährliche Belastungsgrenze (2%) beträgt:0,00 €


Die Zuzahlungen auf einen Blick:

Hier die Zuzahlungen, die für das Erreichen der Belastungsgrenze und eine evtl. Befreiung berücksichtigt werden:

Arznei- und Verbandmittel

Zuzahlung von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 € pro Arzneimittel. In keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels.

Beispiele:
  • Ein Medikament kostet 20 €. Die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von 5 €
  • Ein Medikament kostet 75 €. Die Zuzahlung beträgt 10 % vom Preis, also 7,50 €
  • Ein Medikament kostet 120 €. Die Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 10 € begrenzt

Hinweis:
Mehrkosten, die über den Festbetrag der Verordnung hinausgehen, muss der Versicherte selbst bezahlen.

Kosten für Verordnungen, die auf dem sog. Grünen Rezept erfolgen, muss der Versicherte ebenfalls selbst tragen. Das Grüne Rezept dient dazu, dem Patienten mitzuteilen, dass die Anwendung des Medikamentes zwar medizinisch geboten ist, die Kosten jedoch nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Außerdem kann es als Beleg für eine "außergewöhnliche Belastung" bei der Einkommensteuererklärung verwendet werden.



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Der Rechner dient lediglich als Arbeitshilfe, für eine eventuelle Befreiung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.